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   BPatG, 14.09.2016 - 6 Ni 79/14   

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https://dejure.org/2016,51544
BPatG, 14.09.2016 - 6 Ni 79/14 (https://dejure.org/2016,51544)
BPatG, Entscheidung vom 14.09.2016 - 6 Ni 79/14 (https://dejure.org/2016,51544)
BPatG, Entscheidung vom 14. September 2016 - 6 Ni 79/14 (https://dejure.org/2016,51544)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit des Streitpatents mit der Bezeichnung "Einrichtung zum Installieren von Versorgungsleitungen" als Erfindung und Neuheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08

    Formteil

    Auszug aus BPatG, 14.09.2016 - 6 Ni 79/14
    Dem steht auch der Einwand der Beklagten unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH nicht entgegen, der zu Folge es ausreicht, dass eine merkmalsgemäße Ausgestaltung nach der Gesamtoffenbarung aus fachmännischer Sicht als mögliche Ausführungsform der zum Patent angemeldeten Erfindung erscheint (vgl. BGH GRUR 2010, 599, Leitsatz - Formteil).

    Für die Übernahme von Merkmalen, die einer Zeichnung entnommen sind, sind daher nach ständiger Rechtsprechung dieselben Grundsätze anzuwenden, die für die Übernahme von Merkmalen aus der Beschreibung gelten (vgl. BGH GRUR 2010, 599, 600 f. und Leitsatz - Formteil).

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BPatG, 14.09.2016 - 6 Ni 79/14
    Entscheidend ist danach, ob das nur aus einer Zeichnung in den Patentanspruch übernommene Merkmal für den Fachmann eindeutig und unmittelbar als zur erfindungsgemäßen Lehre gehörend zu erkennen ist (BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer).
  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 14.09.2016 - 6 Ni 79/14
    Grundsätzlich sind Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen als gleichwertige Offenbarungsmittel anzusehen (BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator; BGH, Urt. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 762 - Zahnkranzfräser; Urt. v. 30.1.2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02

    rückspülbare Filterkerze

    Auszug aus BPatG, 14.09.2016 - 6 Ni 79/14
    Grundsätzlich sind Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen als gleichwertige Offenbarungsmittel anzusehen (BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator; BGH, Urt. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 762 - Zahnkranzfräser; Urt. v. 30.1.2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze).
  • BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93

    "Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik

    Auszug aus BPatG, 14.09.2016 - 6 Ni 79/14
    Grundsätzlich sind Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen als gleichwertige Offenbarungsmittel anzusehen (BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator; BGH, Urt. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 762 - Zahnkranzfräser; Urt. v. 30.1.2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze).
  • LG Düsseldorf, 15.11.2016 - 4a O 70/15

    Versorgungsleitungsinstallationseinrichtung

    Auf die von dem Beklagten am 08.12.2014 erhobene Nichtigkeitsklage, Az.: 6 Ni 79/14, hat das Bundespatentgericht, nachdem es am 12.04.2016 einen Hinweis nach § 83 Abs. 1 PatG (Anlage B 8) erteilt hat, das Klagepatent entsprechend eines von der Klägerin gestellten Hilfsantrags 3 (gesondert vorgelegt als Anlage rop 15) mit Urteil vom 14.09.2016 beschränkt aufrechterhalten.

    Die Klägerin ist der Ansicht, die angegriffene Ausführungsform mache von dem Hauptanspruch 1 des Klagepatents, wie er durch die Entscheidung des BPatG in dem Nichtigkeitsverfahren, Az.: 6 Ni 79/14, durch Urteil vom 14.09.2016 beschränkt aufrechterhalten worden ist, unmittelbar wortsinngemäß Gebrauch.

    Unbeschadet dessen, dass eine Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung des BPatG vom 14.09.2016 (Az.: 6 Ni 79/14) noch nicht anhängig ist, sprechen vorliegend auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Rechtsbestandsentscheidung, deren Begründung noch nicht vorliegt, auf nachweisbar unrichtigen Annahmen oder einer nicht mehr vertretbaren Argumentation beruht (Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 8. Auflage, 2016, Kap. E., Rn. 530).

  • BGH, 06.11.2018 - X ZR 13/17

    Patentfähigkeit einer "Einrichtung zum Installieren von Versorgungsleitungen

    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 14.09.2016 - 6 Ni 79/14 -.
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    Auf die von dem Beklagten am 08.12.2014 erhobene Nichtigkeitsklage (Az.: 6 Ni 79/14) erklärte das Bundespatentgericht das Klagepatent mit Urteil vom 14.09.2016 teilweise für nichtig (Anlag rop 14).
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